Ab sofort, gilt für die Mitfeier der Sonntags- und Feiertags-Gottesdienste die 3G-Regel.
Alle Gottesdienst-Mitfeiernden müssen also entweder
- vollständig geimpft sein
- genesen sein
- oder einen negativen Testnachweis dabei haben, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Bitte zeigen Sie Ihre Nachweise den Order*innen unaufgefordert vor.
Zudem müssen in den Gottesdiensten wieder ein Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) getragen werden. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen der Masken sind lediglich Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können